Fonds de Roulement WOHNEN SCHWEIZ

 
 

Zweck

Ausrichtung von zinsgünstigen Darlehen für die Restfinanzierung von Neubauten, Renovationen, Erwerb von bestehenden Liegenschaften sowie exemplarische Wohnbauprojekte.

 

 

Bedingungen allgemein

 

  • Mitgliedschaft des Wohnbauträgers bei WOHNEN SCHWEIZ
    In den Statuten des Gesuchstellers müssen die Bedingungen über die Gemeinnützigkeit erfüllt sein.
  • Eigenkapital von mindestens 10 %
  • Bei Erneuerungen werden Darlehen nur gewährt, wenn die Investitionskosten mindestens CHF 40'000.00 pro Wohnung betragen und davon mindestens die Hälfte wertvermehrend ist.
  • Die Anlagekosten dürfen die standortabhängigen Limiten nicht überschreiten (Anlagekostenlimiten)

 

 

Darlehensbedingungen

 

  • Höhe der Darlehen
    Max. CHF 30'000.00 pro Wohnung
  • Laufzeit
    Max. 20 Jahre
    Bei Erstellung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen bis zum Verkauf der Objekte.
  • Amortisationen
    Lineare Amortisation ab dem 4. Jahr
  • Zins
    Die Darlehen sind zu einem Zinssatz zu verzinsen, der max. 1.5 % unter dem jeweils per 30. September erhobenen und anfangs Dezember vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) veröffentlichten Referenzzinssatz für das Mietrecht liegt. Der Minimalzinssatz beträgt 2 %.
    Der Zins für das Jahr 2012 beträgt 1,5 %.
  • Sicherstellung
    Durch einen Grundpfandtitel

 

 

Gesuchsprüfung

Die vom den Verbandsvorstand eingesetzte Fondskommission entscheidet per Verfügung über die Darlehensgewährung. Es werden sämtliche Gesuche einer technischen Prüfung gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS unterzogen.

 

 

Gesuchsformulare

Das entsprechende Gesuchsformular ist samt Beilagen der Geschäftsstelle WOHNEN SCHWEIZ in Luzern einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, vor der definitiven Gesuchseingabe eine technische Vorabklärung für das geplante Projket zu beantragen.

 

 

Weitere Informationen

Bei der Geschäftsstelle WOHNEN SCHWEIZ in Luzern erhalten Sie weitere Auskünfte.

 

  • Merkblatt 1 Wohnraumförderungsgesetz "Ziele und Förderinstrumente" [PDF]
  • Merkblatt 2 Wohnraumförderungsgesetz "Finanzierungshilfen" [PDF]
  • Merkblatt 3 Wohnraumförderungsgesetz "Förderung Modellprojekte" [PDF]
  • Merkblatt "Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten" [PDF]