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Beratungen

Finanzierung

Angebot

  • Sonderprogramm verlängert bis 2025
  • Vergabe zinsgünstiger Darlehen aus dem Fonds de Roulement
  • Koordination Förderinstrumente
  • Allgemeine Finanzierungsberatung
  • Vermittlung passender Finanzierungspartnerschaften und Ausschreibungen 
Bruno Meyer
Bruno Meyer
Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Vorteile

  • Begleitung bei Finanzierungsfragen und Referenzangabe von möglichen Finanzierungspartnern. 
  • Der Zinssatz liegt 2 Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz für das Mietrecht, mindestens jedoch bei 1%. Dieser Zinssatz gilt für das ganze Folgejahr.
  • Fonds de Roulement-Darlehen werden auch im Nachgang zu Banken gewährt. In der Regel müssen nur mindestens 10% Eigenmittel vorliegen. 

Instrumente

Fonds de Roulement

Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Er ermöglicht Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte sowie für den Kauf von bestehenden Objekten und von Bauland. Die Darlehen mit Laufzeiten von 20 bis 25 Jahren können quasi als Risikokapital betrachtet werden. Das heisst, sie werden nachrangig zum Bankkredit gewährt und befinden sich in einem Bereich, in dem die Bank aus Risikosicht nicht mehr investiert (Belehnung von bis zu 90% der Anlagekosten möglich). Der aktuelle Zinssatz von 1% kann vor diesem Hintergrund als durchaus attraktiv beurteilt werden.

Das Projekt muss eines der folgenden Zwecke erfüllen: 

  • Erstellung von preisgünstigen Miet- oder Eigentumsobjekten
  • Erneuerung bestehender Mietobjekte
  • Erwerb von Grundstücken, die sich für den preisgünstigen Wohnungsbau eignen
  • Erwerb von preisgünstigen Miet- und Eigentumsobjekten
  • Exemplarische Wohnbauprojekte

Bedingungen: 

  • Mitgliedschaft
  • Gemeinnützigkeit
  • Eigenkapital von mindestens 10%
  • Bei Erneuerungen werden Darlehen nur gewährt, wenn die Investitionskosten mindestens CHF 60'000 pro Wohnung betragen und davon mindestens die Hälfte wertvermehrend ist.
  • Die Anlagekosten dürfen die standortabhängigen Limiten nicht überschreiten (Anlagekostenlimiten).
  • Die Darlehen sind zu einem Zinssatz zu verzinsen, der maximal 2% unter dem jeweils quartalsweise vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF veröffentlichten Referenzzinssatz für das Mietrecht liegt. Der Minimalzinssatz beträgt 1%. Der aktuelle Zins beträgt 1%.
  • Sicherstellung durch einen Grundpfandtitel

Gesuchsformulare

Vor der definitiven Gesuchseingabe prüfen wir gerne Ihr geplantes Projekt und sind bei Unklarheiten oder Fragen für Sie da. Ansonsten reichen Sie das komplette Gesuchsformular – samt Beilagen – bei uns ein. 

Gesuchsprüfung

Die Fondskommission (vom Verbandsvorstand eingesetzt) entscheidet per Verfügung über die Darlehensgewährung. Es werden sämtliche Gesuche einer technischen Prüfung unterzogen – gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS.

Deadlines Einreichung Gesuche

14.05.2024 (Sitzung Fondskommission: 18.06.2024)
08.08.2024 (Sitzung Fondskommission: 12.09.2024)
05.11.2024 (Sitzung Fondskommission: 10.12.2024)

Bemerkung: Angesichts der wachsenden Anzahl von Gesuchen möchten wir Sie darum bitten, Ihre Gesuche so früh wie möglich einzureichen. Bei Fragen steht Ihnen Herr Bruno Meyer (bruno.meyer@wohnen-schweiz.ch, Telefon 041 310 00 50) gerne zur Verfügung.

Sonderprogramm des Fonds de Roulement verlängert bis Ende 2025

Energetische Sanierungen profitieren von zinslosen Darlehen während der ersten zehn Jahre. Bei umfassenden Sanierungen der Gebäudehülle von Liegenschaften, die mindestens 30 Jahre alt sind, bietet sich den Genossenschaften die Möglichkeit, von noch attraktiveren Darlehenskonditionen zu profitieren:

  • Darlehensbetrag von bis zu CHF 50'000 je Wohnung bzw. maximal dem Betrag der wertvermehrenden Investitionen
  • Laufzeit 25 Jahre
  • Zinsfrei während den ersten 10 Jahren, danach gilt der reguläre Fonds-de-Roulement-Zinssatz
  • Amortisationsbeginn 2 Jahre nach Auszahlung
  • Kommunikation mit der Mieterschaft vor, während und nach energetischer Sanierungen

Hypothekarbürgschaft

Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft HBG wurde gegründet, um die Finanzierung gemeinnütziger Wohnbauten zu erleichtern und zu verbilligen. Die HBG verbürgt für den Bau und Kauf sowie die Renovation von Wohnliegenschaften Hypothekarkredite an gemeinnützige Wohnbauträger, insbesondere Baugenossenschaften.

Darlehen für Bestandsliegenschaften

Während mit dem Fonds de Roulement hauptsächlich Neubau- oder Sanierungsprojekte finanziert werden können, gewährt die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) Darlehen für Bestandsliegenschaften.

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