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Finanzierung

Fonds de Roulement

Fonds de Roulement: Attraktive Darlehen für den gemeinnützigen Wohnungsbau

Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes zur Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er bietet Darlehen für Neubauten, Erneuerungen sowie den Kauf von Bauland und bestehenden Objekten. Mit Laufzeiten von 20 bis 25 Jahren und einem aktuellen Zinssatz von 1% gelten die Darlehen als besonders attraktiv. Sie werden nachrangig zum Bankkredit gewährt und ermöglichen eine Belehnung von bis zu 90% der Anlagekosten.

Förderfähige Projekte

  • Bau von preisgünstigen Miet- oder Eigentumswohnungen
  • Erneuerung bestehender Mietobjekte
  • Kauf von Grundstücken für den preisgünstigen Wohnungsbau
  • Erwerb von preisgünstigen Miet- oder Eigentumsobjekten
  • Exemplarische Wohnbauprojekte

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation
  • Eigenkapital von mindestens 10%
  • Erneuerungsprojekte: Investitionskosten von mindestens CHF 60'000 pro Wohnung, wovon mindestens die Hälfte wertvermehrend sein muss
  • Einhaltung standortabhängiger Anlagekostenlimiten
  • Darlehen mit einem Zinssatz bis zu 2% unter dem Referenzzinssatz (aktuell 1%)
  • Sicherstellung durch Grundpfandtitel

Förderbeiträge

  • Innensanierungen: CHF 30’000 pro Wohnung (bei vollständiger Erneuerung von Küche, Bad und Sanitärleitungen)
  • Verdichtung: Zusätzliche CHF 20’000 pro Wohnung bei gleichzeitiger Aufstockung oder Erweiterung
  • Nachhaltige Neubauten: Förderung nur bei zertifizierten Energiestandards (z. B. Minergie, SNBS, LEA), Beiträge von CHF 40’000 bis CHF 60’000 pro Wohnung je nach Zertifikat

Einreichung Gesuche

25. April 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 20. Juni 2025
14. Juli 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 8. September 2025
16. Oktober 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 11. Dezember 2025

Sonderprogramm: Letzte Chance für zinslose Darlehen

Sonderprogramm des Fonds de Roulement noch bis Ende 2025

Das Sonderprogramm für umfassende energetische Sanierungen läuft Ende 2025 aus. Bis Oktober 2025 können noch zinslose Darlehen von bis zu CHF 50'000 pro Wohnung beantragt werden. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre, wobei die ersten 10 Jahre zinsfrei sind. Gefördert werden Projekte, die den GEAK-Effizienzstandard B erreichen oder nach Minergie zertifiziert sind.​

Unterstützung und Antragstellung

Wir prüfen Ihr Projekt vor der Gesuchseingabe und stehen bei Fragen zur Verfügung. Reichen Sie anschliessend das vollständige Gesuchsformular ein. Die Fondskommission prüft das Gesuch und entscheidet basierend auf dem Wohnungs-Bewertungs-System (WBS).

Einreichung Gesuche

25. April 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 20. Juni 2025
14. Juli 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 8. September 2025
16. Oktober 2025 | Fondskommissions-Sitzung am 11. Dezember 2025

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