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01.12.2020
Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1.25 Prozent
Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen bleibt der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1.25 Prozent. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird in Viertelprozenten publiziert.
Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2020 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,33 Prozent auf 1,30 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent.
Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.