Angebot
- Sonderprogramm verlängert bis 2025
- Vergabe zinsgünstiger Darlehen aus dem Fonds de Roulement
- Koordination Förderinstrumente
- Allgemeine Finanzierungsberatung
- Vermittlung passender Finanzierungspartnerschaften und Ausschreibungen
Fonds de Roulement
Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Er ermöglicht Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte sowie für den Kauf von bestehenden Objekten und von Bauland. Die Darlehen mit Laufzeiten von 20 bis 25 Jahren können quasi als Risikokapital betrachtet werden. Das heisst, sie werden nachrangig zum Bankkredit gewährt und befinden sich in einem Bereich, in dem die Bank aus Risikosicht nicht mehr investiert (Belehnung von bis zu 90% der Anlagekosten möglich). Der aktuelle Zinssatz von 1% kann vor diesem Hintergrund als durchaus attraktiv beurteilt werden.
Das Projekt muss eines der folgenden Zwecke erfüllen:
Bedingungen:
Gesuchsformulare
Vor der definitiven Gesuchseingabe prüfen wir gerne Ihr geplantes Projekt und sind bei Unklarheiten oder Fragen für Sie da. Ansonsten reichen Sie das komplette Gesuchsformular – samt Beilagen – bei uns ein.
Gesuchsprüfung
Die Fondskommission (vom Verbandsvorstand eingesetzt) entscheidet per Verfügung über die Darlehensgewährung. Es werden sämtliche Gesuche einer technischen Prüfung unterzogen – gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS.
Deadlines Einreichung Gesuche
14.05.2024 (Sitzung Fondskommission: 18.06.2024)
08.08.2024 (Sitzung Fondskommission: 12.09.2024)
05.11.2024 (Sitzung Fondskommission: 10.12.2024)
Bemerkung: Angesichts der wachsenden Anzahl von Gesuchen möchten wir Sie darum bitten, Ihre Gesuche so früh wie möglich einzureichen. Bei Fragen steht Ihnen Herr Bruno Meyer (bruno.meyer@wohnen-schweiz.ch, Telefon 041 310 00 50) gerne zur Verfügung.
Sonderprogramm des Fonds de Roulement verlängert bis Ende 2025
Energetische Sanierungen profitieren von zinslosen Darlehen während der ersten zehn Jahre. Bei umfassenden Sanierungen der Gebäudehülle von Liegenschaften, die mindestens 30 Jahre alt sind, bietet sich den Genossenschaften die Möglichkeit, von noch attraktiveren Darlehenskonditionen zu profitieren:
Hypothekarbürgschaft
Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft HBG wurde gegründet, um die Finanzierung gemeinnütziger Wohnbauten zu erleichtern und zu verbilligen. Die HBG verbürgt für den Bau und Kauf sowie die Renovation von Wohnliegenschaften Hypothekarkredite an gemeinnützige Wohnbauträger, insbesondere Baugenossenschaften.
Darlehen für Bestandsliegenschaften
Während mit dem Fonds de Roulement hauptsächlich Neubau- oder Sanierungsprojekte finanziert werden können, gewährt die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) Darlehen für Bestandsliegenschaften.