Der Bundesrat hat am 18. September 2026 Änderungen an der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) beschlossen. Damit sollen Planungs- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Für gemeinnützige Wohnbauträger sind vor allem vier Neuerungen wichtig:
- Weniger direkte Anwendung des ISOS
Bisher konnte bereits eine bundesrechtliche Bewilligung, etwa im Bereich des Grundwasserschutzes, dazu führen, dass das ISOS auf ein ganzes Bauprojekt direkt angewendet werden musste. Neu braucht es dafür einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ortsbild. Fehlt dieser, entfällt die Direktanwendung. Der Ortsbildschutz muss bei der Planung aber weiterhin berücksichtigt werden.
- Mehr Spielraum für Kantone und Gemeinden
Kantone und Gemeinden können bei ihren Planungen von den Erhaltungszielen des ISOS abweichen, wenn andere Interessen stärker wiegen. Dazu gehören auch die Verdichtung bestehender Siedlungen und die Schaffung von Wohnraum. Voraussetzung bleibt eine sorgfältige Interessenabwägung.
- Klarere Erhaltungsziele
Die Erhaltungsziele des ISOS werden verständlicher formuliert. Damit sollen Bauherrschaften und Behörden besser beurteilen können, welche baulichen Veränderungen in schützenswerten Ortsbildern möglich sind.
- Erleichterungen bei Solaranlagen
Für Solaranlagen auf Neu- und Ersatzbauten in Gebieten mit dem Erhaltungsziel A wird die Anwendung des ISOS erleichtert. Die Schutzbestimmungen für die Gebäude selbst bleiben jedoch bestehen.
WOHNEN SCHWEIZ begrüsst die Anpassungen
Viele gemeinnützige Wohnbauträger besitzen ältere Liegenschaften und Siedlungen in gewachsenen Quartieren. Gerade dort bieten Ersatzneubauten und Verdichtungen Möglichkeiten, zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
WOHNEN SCHWEIZ begrüsst deshalb die Revision. Klarere Vorgaben und einfachere Verfahren können Planungsrisiken verringern, Kosten senken und Bauprojekte beschleunigen. Entscheidend ist nun, wie die neuen Bestimmungen von Kantonen und Gemeinden umgesetzt werden. Der Bund wird die Auswirkungen der Revision überprüfen und bis Ende 2028 Bilanz ziehen.
Mitgliedern mit laufenden oder geplanten Projekten in ISOS-Gebieten empfiehlt WOHNEN SCHWEIZ, frühzeitig mit den zuständigen Behörden zu klären, welche Auswirkungen die neuen Regeln auf ihr Vorhaben haben.