

Am 15. September 2023 wurde mit dem Bevölkerungsantrag 297 («Preisgünstiger Wohnraum muss erhalten bleiben») die Prüfung gestartet, ob die Stadt Luzern dem Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) unterstellt werden soll.
Wir haben dazu unsere Stellungnahme eingereicht und empfehlen klar, auf eine Unterstellung zu verzichten. Das GEW stammt aus den 1990er-Jahren, ist stark auf Bestandsschutz ausgerichtet und entspricht nicht mehr den heutigen wohn- und klimapolitischen Anforderungen. Statt bezahlbaren Wohnraum zu sichern, würde es Bauprojekte verzögern, Kosten erhöhen und die Entwicklung dringend benötigter Wohnungen blockieren.
Zentrale wohnpolitische Ziele der Stadt Luzern, wie die Erhöhung des gemeinnützigen Wohnungsanteils auf 16 % bis 2037, wären gefährdet. Längere Verfahren, aufgeschobene Investitionen und erschwerte Sanierungen würden zudem Klimaziele unterlaufen und den Druck auf die Mieten verstärken.
Wir setzen uns stattdessen für konkrete Massnahmen ein: erleichterte Innenverdichtung, beschleunigte Verfahren und gezielte Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Nur so lassen sich die wohnpolitischen Ziele der Stadt Luzern erreichen und der gemeinnützige Wohnungsbau nachhaltig stärken.