Die zuständige Parlamentskommission hat die Vorlagen des Bundesrates zur Wohnraumförderung inzwischen beraten. Sie unterstützt sowohl die Aufstockung des Fonds de Roulement als auch die Erneuerung des Verpflichtungskredits für Bürgschaften und ist auf beide Geschäfte eingetreten. In den Gesamtabstimmungen wurden die Vorlagen jeweils mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.
Weitergehende Aufstockungen des Fonds de Roulement sowie eine Erhöhung des Verpflichtungskredits fanden jedoch keine Mehrheit. Entsprechende Anträge wurden mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, mit Verweis auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen.
Eine Minderheit stellte die Wohnraumförderung grundsätzlich infrage und begründete die Wohnungsknappheit primär mit der Zuwanderung. Diese Anträge blieben jedoch chancenlos. Auch ein Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits wurde abgelehnt.
Die Geschäfte werden in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt.
5.2.2026: Bund unterstützt Wohnraumförderung
In einem Mediengespräch hat der Bundesrat heute die Bundesinstrumente zur Unterstützung gemeinnütziger Bauträgerschaften vorgestellt. Dazu zählen der Fonds de Roulement, Bürgschaften für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger sowie Rückbürgschaften für Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften.
Dem Parlament beantragt der Bund:
- 150 Mio. Franken für den Fonds de Roulement (2030–2034)
- 1,92 Mrd. Franken für Bürgschaften (2027–2033)
Diese Entscheide stärken die bestehenden Instrumente und sorgen für Planungssicherheit im gemeinnützigen Wohnungsbau.
Angesichts der anhaltenden Wohnungsknappheit sowie steigender Bau- und Finanzierungskosten sind die vorgeschlagenen Mittel jedoch klar zu niedrig. Für eine spürbare Wirkung sind künftig höhere Dotierungen der Förderinstrumente nötig, damit der gemeinnützige Wohnungsbau seinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten kann.
18.12.2025: Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften
Der Bundesrat hat einen neuen Verpflichtungskredit über 1,92 Mrd. Franken für Bürgschaften im Rahmen der indirekten Wohnraumförderung beschlossen und die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.
Der Entscheid des Bundesrates fällt in einer Phase, in der die Bau- und Finanzierungskosten steigen und sich die Wohnungsknappheit zuspitzt. Wir begrüssen, dass der Bund am bewährten Bürgschaftsinstrument festhält und somit für Planungssicherheit sorgt. Für die Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit ist jedoch eine gezielte Verstärkung erforderlich.
Bürgschaften sind entscheidend für bezahlbaren Wohnraum
Dank der Bundesbürgschaften können die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) und die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften günstige und langfristige Finanzierungen bereitstellen. Aufgrund des Kostenmietprinzips wirken sie sich direkt auf die Mieten aus und leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum.
Positiv ist zudem, dass der Bundesrat auf eine frühere Begrenzung des Bürgschaftsvolumens, die sich am Haushaltswachstum orientierte, verzichtet hat. Eine solche Regelung hätte den Förderumfang deutlich reduziert und insbesondere neuen gemeinnützigen Bauträgern den Zugang erschwert.
Eine Stabilisierung genügt nicht
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Kredit stellt einen tragfähigen Kompromiss für Anschlussfinanzierungen dar. Er ermöglicht es gemäss Aussagen des Bundesrates der EGW, ihre Tätigkeit im bisherigen Umfang fortzuführen. Angesichts der stark gestiegenen Nachfrage nach günstigen Finanzierungen reicht dies jedoch nicht aus.
Bereits heute kann die EGW den Bedarf nicht vollständig decken. Ab 2027 ist ein Verpflichtungskredit erforderlich, der den tatsächlichen Marktbedingungen Rechnung trägt. Aus unserer Sicht liegt dieser bei mindestens 2,3 Milliarden Franken.
Fonds de Roulement
Auch wenn eine stärkere Aufstockung des Fonds de Roulement angezeigt wäre, können wir den Vorschlag des Bundes mit einer moderaten Erhöhung um 150 Mio. Franken mittragen. Allerdings ist auch gerade deshalb eine klare Priorisierung notwendig: Der EGW-Rahmenkredit muss erhöht werden. Die EGW ist das zentrale Instrument für die volumenstarke Finanzierung von Neubauten, Ersatzneubauten und grösseren Erneuerungen im gemeinnützigen Wohnungsbau.
Unsere Position
Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates im Grundsatz. Die beantragten 1,92 Mrd. Franken sichern den Weiterbestand dieses bewährten Instruments. Für eine spürbare Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und zur Umsetzung der wohnpolitischen Ziele von Bund und Kantonen ist jedoch ein EGW-Verpflichtungskredit von mindestens 2,3 Milliarden Franken erforderlich.
Nur so können gemeinnützige Wohnbauträger ihren Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum trotz restriktiver Kreditvergaben und steigender Kosten weiterhin verlässlich leisten.