

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament eine Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken vorzuschlagen. Mit diesem Antrag reagiert er auf die wachsenden Herausforderungen im Wohnungswesen, die durch das Bevölkerungswachstum, die Zuwanderung sowie wirtschaftliche und demografische Entwicklungen verstärkt werden.
Zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt
Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt seit Jahren das Angebot. Betroffen sind nicht nur städtische Regionen, sondern auch touristische Gemeinden und zunehmend weitere Landesgegenden. Besonders Haushalte mit tiefen Einkommen sowie die untere Mittelschicht leiden unter der Knappheit von bezahlbarem Wohnraum.
Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung in der Verfassung verankert ist, leistet hier einen zentralen Beitrag: Er versorgt einkommensschwächere Haushalte und den Mittelstand mit preisgünstigem Wohnraum und trägt zur sozialen Durchmischung bei.
Fonds de Roulement als Schlüsselinstrument
Der Fonds de Roulement ist das wichtigste Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Er ermöglicht gemeinnützigen Bauträgern den Zugang zu zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen für:
- den Bau von preisgünstigen Miet- und Eigentumswohnungen,
- die Erneuerung bestehender Mietobjekte,
- den Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften.
Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» im Jahr 2020 wurde der Fonds bereits um 250 Mio. Franken bis Ende 2029 aufgestockt. Mit der nun beschlossenen Erhöhung steigt das Fondsvolumen bis 2034 auf rund 900 Mio. Franken. Damit können auch künftig jährlich etwa 36 Mio. Franken an Darlehen vergeben werden – ohne Aufstockung wäre ab 2030 eine deutliche Einschränkung nötig gewesen.
Beratung für Genossenschaften und Bauträger
Für gemeinnützige Wohnbauträger eröffnet dieser Entscheid zusätzliche Finanzierungsperspektiven. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation, ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent sowie die Einhaltung standortabhängiger Kostenlimiten.
Weitere Massnahmen bleiben notwendig
Die Aufstockung ist ein zentrales Element des Massnahmenplans «Aktionsplan Wohnungsknappheit» und geht klar in die richtige Richtung. Sie allein reicht jedoch nicht aus, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu entschärfen. Gerade für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist es wichtig, neben dem Neubau auch die Sanierung und Erneuerung des Bestands attraktiv zu gestalten. Ebenso zentral sind eine aktive Bodenpolitik und der Abbau regulatorischer Hürden, damit Projekte rascher und unkomplizierter umgesetzt werden können. Nur mit einem umfassenden Massnahmenpaket lässt sich die Wohnungsknappheit wirksam bekämpfen und gleichzeitig die soziale Durchmischung sichern.