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Künftig soll die Direktanwendung des ISOS nur noch gelten, wenn ein Bauprojekt das Ortsbild tatsächlich unmittelbar betrifft. Dadurch entfallen viele aufwendige Verfahren und die Planungssicherheit für Kantone, Gemeinden und Bauträger steigt.
Auch beim Ausbau der Solarenergie setzt der Bundesrat auf Vereinfachung: Neubauten sind künftig von der ISOS-Direktanwendung ausgenommen; nur für bestehende Gebäude wird weiterhin eine spezielle Bewilligung benötigt.
Bislang waren viele Projekte durch unklare ISOS-Vorgaben blockiert. Durch die geplante Umsetzung bis Herbst 2026 können nun zahlreiche Vorhaben vorankommen – ein bedeutender Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Schweiz.