Portal
Mehr Gelder für den Kanton GR
News

Mehr Gelder für den Kanton GR

17.12.2025 – Der Kanton Graubünden führt zum 1. Januar 2026 ein neues, ergänzendes Förderinstrument zur Unterstützung des preisgünstigen Wohnungsbaus ein.

Bereits heute können gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige Darlehen aus dem Fonds de Roulement (FdR) beim Bund beantragen. Diese können sie für die Erstellung, den Erwerb oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum nutzen. Neu kann der Kanton Graubünden diese Bundesförderung unter denselben Voraussetzungen und Konditionen ergänzen. Die zusätzlichen zinsvergünstigten und rückzahlbaren Darlehen des Kantons betragen grundsätzlich die gleiche Höhe wie der Bundesbeitrag.

Damit werden Projekte künftig deutlich breiter abgestützt und finanziell entlastet. Für viele gemeinnützige Wohnbauträger im Kanton Graubünden eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten bei der Realisierung und Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum.

Wichtig für Gesuchstellende

Dieses zusätzliche Förderinstrument gilt nur für Wohnbauträger aus dem Kanton Graubünden. Für die Beantragung eines zusätzlichen kantonalen Darlehens muss das nachfolgende Beiblatt ausgefüllt und zusammen mit dem Gesuchsformular des Bundes eingereicht werden.