Bereits heute können gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige Darlehen aus dem Fonds de Roulement (FdR) beim Bund beantragen. Diese können sie für die Erstellung, den Erwerb oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum nutzen. Neu kann der Kanton Graubünden diese Bundesförderung unter denselben Voraussetzungen und Konditionen ergänzen. Die zusätzlichen zinsvergünstigten und rückzahlbaren Darlehen des Kantons betragen grundsätzlich die gleiche Höhe wie der Bundesbeitrag.
Damit werden Projekte künftig deutlich breiter abgestützt und finanziell entlastet. Für viele gemeinnützige Wohnbauträger eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten bei der Realisierung und Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum im Kanton Graubünden.
Wichtig für Gesuchstellende
Dieses zusätzliche Förderinstrument gilt ausschliesslich für Projekte im Kanton Graubünden. Für die Beantragung des kantonalen Darlehens muss das folgende Beiblatt ausgefüllt und zusammen mit dem Gesuchsformular des Bundes eingereicht werden.