

Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde per 30. Juni 2025 auf 1,25 % festgelegt (zuvor 1,5 %) und gilt seit heute schweizweit. Für Mietende bedeutet die Senkung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2,91 %, sofern der aktuelle Mietzins auf 1,5 % basiert. Liegt er auf einem höheren Satz, fällt die Reduktion entsprechend grösser aus; beruht er bereits auf 1,25 %, besteht kein Anspruch.
Für die meisten Wohnbaugenossenschaften hat die Senkung keine unmittelbaren Folgen. Ihre Mietzinsberechnungen basieren nicht auf dem Referenzzinssatz, sondern auf den effektiven Kapitalkosten wie Hypothekarzinsen. Zudem schöpfen nur wenige Genossenschaften bei Mietzinserhöhungen die maximal zulässige Kostenmiete aus.
Wir empfehlen den Genossenschaften dennoch, die Mietzinskalkulation regelmässig zu überprüfen.
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert. Die nächste Bekanntgabe erfolgt am 1. Dezember 2025.