

Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,5%
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den hypothekarischen Referenzzinssatz per 3. Juni 2025 bestätigt: Er bleibt unverändert bei 1,5 Prozent. Grundlage dieses Werts ist der volumengewichtete Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der am Stichtag 31. März 2025 bei 1,44 Prozent lag – ein Rückgang gegenüber dem Vorquartal (1,53 %). Da der Wert kaufmännisch auf den nächsten Viertelprozentpunkt gerundet wird, ergibt sich keine Änderung.
Ein neuer Referenzzinssatz wird erst dann veröffentlicht, wenn der Durchschnittszinssatz unter 1,38 Prozent fällt oder über 1,62 Prozent steigt. Somit besteht aktuell weder ein genereller Anspruch auf eine Mietzinssenkung noch auf eine -erhöhung.
Mieterinnen und Mieter, deren Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher beruht, können jedoch grundsätzlich eine Senkung verlangen. Umgekehrt haben Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit, eine Erhöhung geltend zu machen, wenn der aktuelle Mietzins auf einem Zinssatz von 1,25 Prozent basiert – in der Regel um maximal drei Prozent.
Informationen über den jeweils geltenden Referenzzinssatz finden sich meist im Mietvertrag oder in der letzten Mitteilung zur Mietzinsanpassung. Ausgenommen von diesen Regeln sind indexierte, gestaffelte oder umsatzabhängige Mietverhältnisse sowie häufig auch geförderte Wohnungen.
Neben dem Referenzzinssatz können auch weitere Faktoren wie Teuerung (zu 40 % anrechenbar) oder veränderte Unterhalts- und Betriebskosten zu einer Mietzinsanpassung führen.
Die nächste Publikation des Referenzzinssatzes ist für den 1. September 2025 geplant. Weitere Informationen
02.06.2025 – (Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO)
Das Bundesamt für Wohnungswesen legt viermal im Jahr den Referenzzinssatz fest. Er gibt den durchschnittlichen Zinssatz für alle in der Schweiz vergebenen Hypotheken an. Der Zinssatz hat einen grossen Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt: Je höher der Referenzzinssatz, desto teurer sind die Mieten. Die Schweiz verwendet den Referenzzinssatz seit September 2008. Damals betrug er 3,5 Prozent. Seit dem 4.3.2025 liegt er bei 1,5 Prozent.