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Wohnpolitik Stadt Luzern
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Wohnpolitik Stadt Luzern

10.03.2026 – Der Grosse Stadtrat von Luzern hat die Gegenvorschläge des Stadtrats zu den Wohnraum-Initiativen bewilligt.

Der Grosse Stadtrat von Luzern hat letzte Woche die Gegenvorschläge des Stadtrats zu den Wohnraum-Initiativen bewilligt. Ziel der Vorlagen ist es, zusätzliche Instrumente zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum einzuführen und den Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt zu erhöhen.

Zu den beschlossenen Massnahmen gehört unter anderem ein städtisches Vorkaufsrecht für Grundstücke unter bestimmten Bedingungen. Damit kann die Stadt künftig gezielter Land erwerben, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig wird das bisherige Verkaufsverbot für städtische Grundstücke gelockert: Die Stadt plant, erworbene Areale künftig auch an gemeinnützige Wohnbauträger weiterzuverkaufen. Genossenschaften begrüssen diese Änderung, da sie bei eigenem Land in der Regel bessere Finanzierungskonditionen erhalten und somit langfristig günstigere Wohnungen anbieten können.

Darüber hinaus ist die Gründung der Stiftung «Wohnraum für alle» mit einem Startkapital von 70 Millionen Franken geplant. Künftig soll sie Wohnraum erwerben oder erstellen und bis 2048 einen Bestand von rund 500 Wohnungen aufbauen. In den ersten Jahren ist vor allem der Erwerb bestehender Liegenschaften geplant, später sollen auch Neubauprojekte realisiert werden. Ergänzend sind Darlehen von insgesamt 44 Millionen Franken zur Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger geplant.

Im Parlament wurde auch das Verhältnis der geplanten Stiftung zu den Genossenschaften diskutiert. Baudirektorin Korintha Bärtsch betonte dabei: «Die Stiftung ist keine Konkurrenz zu den Genossenschaften, sondern eine willkommene Ergänzung.»  Die Stadt habe bei der Vergabe von Arealen die Erfahrung gemacht, dass Genossenschaften teilweise nicht in der Lage sind, neue Projekte zu realisieren. Vertreter der Luzerner Genossenschaften sehen die neue Stiftung ebenfalls grundsätzlich positiv, betonen aber die Bedeutung einer guten Abstimmung, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Genossenschaften im Stiftungsrat vertreten sind.

Mit den neuen Massnahmen will die Stadt ihre wohnungspolitischen Ziele weiterentwickeln. Der Anteil gemeinnütziger Wohnungen soll langfristig weiter steigen. Das Ziel des Stadtrats ist, dass bis 2048 total 1100 preisgünstige Wohnungen realisiert werden.

Bevor die neuen Instrumente in Kraft treten können, muss jedoch noch die Luzerner Stimmbevölkerung entscheiden.

Quelle: Luzerner Zeitung

 

31.10.2026: Gegenvorschläge zu den Wohnrauminitiativen

Wir begrüssen die vom Luzerner Stadtrat vorgelegten Gegenvorschläge zu den Wohnrauminitiativen. Damit reagiert die Stadt konstruktiv auf die wohnpolitischen Anliegen der Bevölkerung und präsentiert tragfähige, zukunftsorientierte Lösungsansätze. Die vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere die Einführung zinsgünstiger oder zinsloser Darlehen für gemeinnützige Bauträger, sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Wohnraumversorgung nachhaltig zu stärken. Damit kann die Stadt massgeblich dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und neue Projekte zu ermöglichen.

Auch unterstützen wir das Ziel, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen bis 2037 auf 16 Prozent und bis 2048 auf 18 Prozent zu erhöhen. Angesichts der anhaltenden Wohnungsnot ist dies ein mutiges und notwendiges Signal für eine vorausschauende Wohnraumpolitik.

Zur geplanten Stiftung «Wohnraum für alle»

Mit Blick auf die geplante Stiftung «Wohnraum für alle» sehen wir jedoch Diskussionsbedarf. Die Idee einer neuen Stiftung ist grundsätzlich interessant und zukunftsgerichtet. Sie sollte jedoch so ausgestaltet werden, dass sie den gemeinnützigen Wohnungsbau stärkt, ohne in Konkurrenz zu bestehenden Genossenschaften zu treten.

Bereits heute verfügt die Stadt mit der Stiftung GSW Luzern (Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern), über ein bewährtes Instrument im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Diese ist auf betreutes und subventioniertes Wohnen für besonders schutzbedürftige Personengruppen ausgerichtet. Der gemeinnützige Wohnungsbau schafft hingegen dauerhaft bezahlbare Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten, ist selbsttragend, nicht gewinnorientiert und verfügt über eine langfristige Belegungsbindung.

Aus unserer Sicht sollte die Stiftung «Wohnraum für alle» als strategisches Instrument der Stadt konzipiert werden, um insbesondere beim Erwerb und bei der Weitergabe von Liegenschaften an gemeinnützige Bauträger rasch handeln zu können. Dabei ist es wichtig, dass die Stiftung über flexible Abgabemodelle verfügt. Das Baurecht ist ein bewährtes Instrument der öffentlichen Bodenpolitik, erfordert in der Praxis jedoch häufig lange Verfahren. Um Projekte zu beschleunigen, sollten daher auch vereinfachte Baurechtsverträge oder, wo sinnvoll, direkte Verkäufe an gemeinnützige Bauträger möglich sein. So kann sichergestellt werden, dass geeignete Grundstücke rasch entwickelt werden und neue Wohnungen zeitnah entstehen.

Wir stehen bereit, unsere Expertise in die weitere Ausarbeitung der Förderinstrumente einzubringen und gemeinsam mit der Stadt, dem Kanton und weiteren Partnern an einer starken gemeinnützigen Wohnraumversorgung in der Stadt Luzern zu arbeiten.

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